Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

Sicherheitstechnische Kontrollen müssen gemäß §6 MPBetreibV an allen Medizinprodukten der Anlage 1 MPBetreibV und an allen Medizinprodukten für die der Hersteller sicherheitstechnische Kontrollen vorschreibt durchgeführt werden. Die Überprüfung der Geräte wird durch die Behörden überwacht.

 

Auswahl an Prüfungen (Anlage 1 STK):

  • Infusions-/ Spritzenpumpen
  • Patientenmonitoring
  • Defibrillatoren
  • Nervenstimulatoren
  • Reizstromgeräte
  • HF-Chirurgiegeräte
  • Externe Herzschrittmacher
  • Sämtliche medizinischen Geräte nach Absprache

Kontakt

Telefon: 0641 59 90

Mobil: 017683245855

Fax: 0641 5 44 41

E-mail: mebitec@t-online.de

Anschrift: Kiesweg 22a, 35396 Gießen

Mebitec Ingenieure GmbH ©

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